11. Juni - Partyband Jive

!! EINTRITT AB 16 JAHREN !! 

Erziehungsbeauftragung (nach §1, Abs.1, Nr.4 Jugendschutzgesetz)
Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen unter 18 Jahren eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. Nach dieser Regelung werden beim Besuch von Diskotheken, Gaststätten, Film und Open-Air-Veranstaltungen bestimmte zeitliche Begrenzungen aufgehoben.

Hier können Sie ein Erziehungsbeauftragungsformular downloaden.

Die besten Pop- und Rockklassiker, die schärfsten Party-Hits und natürlich die aktuellen Chart-Hits.

 

 

 

JIVE - Tapete für die Ohren

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